Arten der Versorgung BeamtVG

§ 2

Versorgungsbezüge sind

1.
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

2.
Hinterbliebenenversorgung,

3.
Bezüge bei Verschollenheit,

4.
Unfallfürsorge,

5.
Übergangsgeld,

6.
Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,

7.
Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,

8.
Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3,

9.
Leistungen nach den §§ 50a bis 50e,

10.
Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3,

11.
Anpassungszuschlag nach § 69b Satz 5,

12.
Einmalzahlung nach Abschnitt 11.